Eine Kanalbaustelle vor der Tür - und nun?
Ohne die Akzeptanz der Anwohner laufen Kanalbaumaßnahmen bei weitem nicht so rund, wie man sich das erhofft.
Deswegen ist in Zusammenarbeit mit dem IKT (Institut für unterirdische Infrastruktur) und anderen Kommunen ein kurzer Film entstanden, der vieles erklärt und die wichtigsten Bürgerfragen aufgreift.
Schauen Sie doch mal rein!
Die heutigen abwasserhygienischen Zustände in Hagen sind gut! Das sah im Mittelalter allerdings noch ganz anders aus. Pest- und Cholera-Epidemien rafften die Menschen dahin, ausgelöst durch die schweren Missstände bei der Abwasserbeseitigung. Abwässer und menschliche Auswurfstoffe wurden einfach auf Straßen bzw. in den Gossen entsorgt. Im Extremfall versickerten sie sogar in der Nähe von Trinkwasser-brunnen in den Untergrund. Erst im 19. Jahrhundert wurden ausgehend von London (1830) die ersten Schritte in Richtung einer geordneten Abwasserbeseitigung getan. Diesem Beispiel folgten auch die deutschen Großstädte (Hamburg 1842, Berlin 1852). In Hagen wurde am 06.12.1894 dem Stadtbaumeister Lamprecht ein Kanalisations-plan für die Stadt Hagen vorgelegt und erläutert und von den Stadtverordneten, unter Vorsitz des Oberbürgermeisters August Prentzel, beschlossen. Am 16.08.1895 wurde die Genehmigung für das erste Hagener Kanalisationsprojekt erteilt und somit der Grundstein für eine systematische Entwässerung gelegt. Über die Stationen „Amt einer Stadtverwaltung“ bis 1995 und „Eigenbetrieb in der Regie der Stadtverwaltung“ bis 2002 sorgte nun ab 2003 das „Kommunalunternehmen SEH“ (selbständiger Verwaltungsträger in der Rechtsform „Anstalt öffentlichen Rechts“) für die entwässerungs- technische Ordnung. Mit Veröffentlichung der Satzung am 16.07.2011 wurde der Wirtschaftsbetrieb Hagen - WBH - rückwirkend zum 01.01.2011 als Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen gegründet.
Nachdem im Fachbereich Planung die hydraulischen Bedürfnisse und der bauliche Zustand ermittelt und anschließend in einen Entwurf umgesetzt wurden, steigt der Fachbereich Bau in die konkrete Planung für die einzelne Baumaßnahme ein.Die Anschlussbedingungen der anliegenden Grundstücke werden im Detail ermittelt, die Abstimmung mit den betroffenen Versorgern wird durchgeführt, bei Bedarf die land-schaftsrechtlichen Belange ermittelt und nicht zuletzt erfolgt die Abstimmung mit der Feuerwehr und allen anderen am Bau beteiligten, damit während der Baumaßnahme die Rettungswege in ausreichendem Umfang freigehalten werden.Wenn dann alle Randbedingungen geklärt sind, werden die Ausführungspläne ge-zeichnet und ein Leistungsverzeichnis erstellt, in dem alle notwendigen Einzelarbeiten mengenmäßig erfasst werden. Auf Grundlage dieser Unterlagen geben die Baufirmen dann ihre Angebote im Rahmen einer Submission ab, die anschließend von den Mit-arbeitern des Wirtschaftsbetriebes ausgewertet werden. Erst nach der Vergabe an die Baufirma beginnen die eigentlichen Arbeiten vor Ort. Um den Störfaktor durch den Baustellenbetrieb so gering wie möglich zu halten, werden – wo es möglich ist – Ar-beiten in stark belasteten Straßenabschnitten auf Ferienzeiten verlegt.Leider gibt es immer wieder Überraschungen, die im Vorfeld nicht ermittelt werden konnten. Je nach Schwere des aufgetretenen Problems richtet sich hiernach der Zeit-punkt der Fertigstellung der Baumaßnahme.Selbstverständlich ist das Team des WBH in solchen Fällen bestrebt, zielgerecht und kurzfristig pragmatische Lösungen der Probleme zu finden, was bisher auch regelmä-ßig gelungen ist.
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH führt im Auftrag der Stadt Hagen Maßnahmen im Wasserbau durch. Während als Wasserbau alle Maßnahmen, technische Eingriffe und Bauten im Bereich des Grundwassers, der Oberflächengewässer und der Meeresküsten bezeichnet werden, erstreckt sich der seitens des Wirtschaftsbetrieb Hagen durchgeführte Wasserbau primär auf die Oberflächengewässer. Ebenfalls führt der WBH durch den Fachbereich Grün, die Gewässerunterhaltung im Auftrag der Stadt Hagen durch. Hierbei handelt es sich um Aufgaben der schadlosen Sicherung des Hochwasserabflusses, der Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes, wozu in der Regel auch die Reinigung der Gewässer gehört. Noch bis Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts stand hierbei der Ausbau der Gewässer mit der Prämisse im Vordergrund, Hochwasser möglichst schnell in den Gewässern abzuführen. Dies hatte zur Folge, dass sich heute die meisten ausgebauten Gewässer durch einen gradlinigen Verlauf mit Trapezprofil auszeichnen. Da zudem viele Gewässer durch Abwassereinleitungen belastet waren, wurden diese aus hygienischen Gründen verrohrt. Aber auch zur besseren Grundstücksnutzung erfolgten solche Gewässerverrohrungen.Nachdem in den letzten Jahrzehnten erhebliche Investitionen in den Bau von Schmutzwasserkanälen und Kläranlagen getätigt wurden, ist die Wasserqualität der Gewässer deutlich angestiegen. Zudem ist klargeworden, dass ein Hochwasserschutz, der nur auf die schnelle Beseitigung von Wasser ausgelegt ist, nicht funktioniert, sondern die Hochwassersituation eher noch dadurch verschärft, dass höhere Wasserstände schneller eintreten können. Vor diesem Hintergrund hat ein Umdenken in der Wasserwirtschaft stattgefunden. Neben dem Hochwasserschutz durch Rückhaltung von Wasser steht die Verbesserung bzw. die Sicherung der ökologischen Gewässerqualität im Vordergrund. So wer-den Gewässer nun renaturiert, indem Verrohrungen wieder offengelegt werden, bzw. monotone und gleichförmig ausgebaute Gewässerabschnitte so umgebaut werden, dass sie dem jeweiligen natürlichen Gewässertyp entsprechen. Weiterhin ist es das Ziel, durch die Reaktivierung ehemaliger Überschwemmungsbereiche (Auen) Hochwasserspitzen abzuschwächen. Aber auch der Um- bzw. Rückbau von Wehranlagen ist eine wichtige Aufgabe beim Gewässerausbau. Da Wehranlagen in der Regel die freie Durchwanderbarkeit der Gewässer für die aquatischen Organismen unterbinden, die freie Durchwanderbarkeit aber ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für die Gewässerökologie darstellt, werden diese Barrieren entweder entfernt oder durch die Anlage von Fischaufstiegen umgestaltet. Wasserbaumaßnahmen, die für den Hochwasserschutz oder zur Verbesserung der ökologischen Gewässersituation durchgeführt werden, können mit bis zu 80% der Bausumme vom Land gefördert werden.