Bäume erfüllen gerade im urbanen Raum viele Funktionen. So sind sie nicht nur Sauerstoffproduzenten, Feinstaub- und CO2 -binder oder Schattenspender sondern üben auch einen beruhigenden Einfluss auf den Betrachter aus.
Bäume im innerstädtischen Bereich müssen jedoch mit vielen schädlichen Einflüssen zurechtkommen. Diese Einflüsse führen zum vorzeitigen Vergreisen oder im schlimmsten Fall zum absterben des Baumes.
Der Eigentümer eines Baumes hat jedoch dafür Sorge zutragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen.
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen betreut rund 30.000 Einzelbäume, rund 100 waldähnliche Gehölzbestände von unterschiedlicher Größe sowie 270km Waldaußenränder.
Für die Kontrollen sind 3 Baumkontrolleure im Einsatz, die definierten Maßnahmen werden von 6 Baumpflegern abgearbeitet. Dafür stehen 2 eigene Hubarbeitsbühnen, 2 Lkw´s mit Holzhäckslern und 1 Schlepper zur Verfügung.
Eine der Aufgaben des Wirtschaftsbetriebs Hagen ist die Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dies geschieht durch geeignete Maßnahmen, so dass von den Bäumen keine Gefahren für Personen und Sachen von bedeutendem Wert, zum Beispiel durch herabfallende Äste ausgehen.
Die Stadt Hagen muss für Schäden, die durch Ihre Bäume entstehen, aufkommen, wenn diese schuldhaft zu vertreten sind.
Denn der Eigentümer eines Baumes hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Eigentum keine Gefahren oder erhebliche Beeinträchtigungen für Dritte ausgehen.
Gerade in den Innenstädten lockern die Bäume mit ihrem grünen Blätterdach das Grau der Straßen und Plätze auf und fördern durch eine Vielzahl von Funktionen das Wohlbefinden der Stadtbewohner. Sie gehören für uns zum vertrauten Stadtbild.
Allerdings leiden innerstädtische Bäume zunehmend unter Stress, sind sie doch einer Vielzahl von Herausforderungen ausgesetzt: Tiefbauarbeiten können die Wurzeln beschädigen, Salz, Hundekot und -urin, Vandalismus, Trockenheit, beengter Lebensraum, Beschädigung der Rinde durch Autounfälle sowie um bis zu 10 °C höhere Tagestemperaturen im Vergleich zum Umland zehren an den Widerstandskräften der Bäume. Somit haben schädigende Pilze, Bakterien und Insekten ein leichtes Spiel. Dies alles führt zu einer vorzeitigen Vergreisung der Bäume, wodurch die Funktionalität der Stadtbäume als z.B. CO²- und Feinstaubbinder oder als Schattenspender nachlässt.
Durch die erhöhten schädlichen Umweltbelastungen hat sich die Anforderung an Baumpflege sehr gewandelt. Da hat der WBH alle Hände voll zu tun, um die vorzeitige Alterung oder das Absterben der Bäume zu verhindern. Die Maßnahmen sind an:
ca. 28.000 Einzelbäume und ca. 45.600 Bäume in waldähnliche Gehölzbeständen
ca. 19.800 Bäume im Straßenbegleitgrün
ca. 79.000 Bäume an Waldaußenrändern
ca. 7.000 Bäume auf Friedhöfen und im Ruheforst durchzuführen.
Dazu stehen dem Wirtschaftsbetrieb Hagen 5,5 Mitarbeiter zur Baumkontrolle zur Verfügung. Sie erkennen frühzeitig Defekte, beziehungsweise gefahrerhöhende Symptome, notieren diese und legen dann mögliche Maßnahmen und einen zeitlichen Rahmen fest, in dem die protokollierten Schäden abgearbeitet werden müssen. Manchmal handelt es sich nur um das Entfernen eines Astes, manchmal muss aber auch der ganze Baum gefällt werden. Dies ist dann die Aufgabe der insgesamt 6 Baumpfleger. All das geschieht streng nach den anerkannten Regeln der Technik, in die die Erfahrungen der Experten aus dem ganzen Bundesgebiet einfließen. Hierzu wurde durch die Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL) u.a. eine Baumkontrollrichtlinie sowie technische Regeln für die Baumpflege entwickelt. Grundsätzlich werden alle Maßnahmen auf dieser Grundlage durchgeführt. Diese beiden Richtlinien bilden die Grundlage für die Beurteilungen der Schädigungen oder die zu ergreifenden notwendigen Maßnahmen, und sind von den Gerichten anerkannt. Anerkannte Regeln der Technik sind erforderlich, weil die Eigentümer sowie Beauftragte zwar zur Kontrolle der Bäume gesetzlich verpflichtet sind (Verkehrssicherungspflicht), aber in den Gesetzen und Urteilen keine ausreichenden Hinweise zu finden sind, wie diese Kontrolle oder die zu ergreifenden Maßnahmen auszusehen haben. Deshalb treffen sich die für die Baumkontrolle und die Baumpflege zuständigen Experten, tragen ihre Erfahrungen zusammen und entwickelt gemeinsam Pflegeanleitungen für die Straßenbäume, die sie als Hilfestellung vor allem für Körperschaften und Verbände zur Verfügung stellen.
Um die Sicherheit an besonders sensiblen Orten wie Schulen, Kindergärten und Kinderspielplätzen zu gewährleisten, hat der Wirtschaftsbetrieb zusätzlich eine Dienstanweisung mit strengen Prüfmaßstäben entwickelt, die über die Anforderungen der bundesweiten Richtlinie hinausgehen.
Zur Ausstattung gehört folgendes Arbeitsgerät: 3 Hubarbeitsbühnen, 1 Fällgreifer, einen Schlepper und 3 LKW mit Häcksler. Die Hackschnitzel aus dem Häcksler sind nicht etwa Abfall, sondern werden in der hauseigenen Heizungsanlage energetisch aufgearbeitet; sie heizen die WBH Büros und sorgen für warmes Wasser.
Der Stellenwert innerstädtischer Bäume hat sich in den letzten Jahren erhöht. Die Bürger sind zunehmend sensibilisiert, wie es „ihren“ Bäumen geht. Die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen sowie der Naturschutzbeirat und der Umweltausschuss geben strenge Vorgaben, wie mit den Bäumen umgegangen werden darf. Soll es etwa zu einer Baumfällung kommen, muss dies vorab angezeigt werden. Aber Bäume erfüllen im innerstädtischen Bereich nicht nur Schutzfunktionen, Standort und Wachstum sind häufig auch mit verschiedenen Konflikten behaftet. Bäume und Gehsteig teilen sich den wenigen Platz entlang der Straßen. Baumwurzeln können in private Kanalisationen einwachsen und dort Schäden verursachen, der Längenvortrieb und das Dickenwachstum der Wurzeln zerstören Gehwegoberflächen oder sind bei Baumaßnahmen im Weg. Die Ausdehnung des Baumes und die Notwendigkeit von in Gehwegen liegenden Leitungen stehen in ständiger Konkurrenz. Bei Bauarbeiten ist der jeweilige Bauherr für die Einhaltung sämtlicher Schutzmaßnahmen zuständig und muss die geplanten Aktionen durch eine Bauanfrage vorher anmelden. Bei einer Ortsbegehung wird festgelegt, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Bäume zu schützen und trotzdem die nötigen Arbeiten zu ermöglichen. Während der Bauarbeiten wird ein Wurzelprotokoll angelegt und mit einem Rechenprogramm ermittelt, ob Folgemaßnahmen nötig sind. Denn der Baum ist ein in sich geschlossenes System. Wird die Wurzel beschädigt oder sogar in Teilen entfernt, hat das Auswirkungen auf die Versorgung des Baumes bis in jedes Blatt der Krone. Das so genannte Standmoment wird zudem nachhaltig reduziert. Die Windlast als größter Einflussfaktor wirkt aber nach wie vor in gleicher Weise auf den Organismus Baum ein. Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Zweifel an der Standsicherheit des Baumes bestehen, gibt es bei wertvollen Bäumen die Möglichkeit, über am Baumstamm angebracht Kippwinkelsensoren zu ermitteln, wie hoch das Standmoment des Baumes bei Belastung ist und welche Windgeschwindigkeit dieser standhalten kann. Der Baum, beziehungsweise die Krone, können nun entsprechend angepasst werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Aber nicht nur Baustellen machen den Bäumen zu schaffen. Die Vielzahl von den eingangs erwähnten schädlichen Umwelteinflüssen fördern auch den Pilz- und Bakterienbefall. Beide haben im Stadtraum keine natürlichen Gegenspieler. Mittels Bohrwiderstandsmessgerät kann festgestellt werden, ob eine Gewebeveränderung / -zersetzung im Holzkörper die Bruchfestigkeit reduziert. Das Gerät zeichnet dabei die Holzfestigkeit auf. Die Ergebnisse werden in einer Datenbank zusammengetragen und ergeben so eine ganzheitliche Bewertung des jeweiligen Baumes. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob durch eine baumpflegerische Maßnahme die Verkehrssicherheit nachhaltig gewährleisten kann. Dank dieser aufwändigen Prüfschritte kann sichergestellt werden, dass kein Baum in Hagen ohne zwingenden Grund gefällt werden muss. Dieser Aufwand ist dem WHB nicht zu viel, denn die Verkehrssicherung hat in Hagen oberste Priorität.
Die uns wohl vertraute Buche hat im heutigen innerstädtischen Raum wenig Überlebenschancen. Vor etlichen Jahren galt die Platane als „Der Wunderbaum“ für den urbanen Bereich. Allein in Hagen wurden 1.000 Exemplare gepflanzt. Ein Fehler, den man heute nicht mehr macht. Denn mit diesem nicht heimischen Baum kam auch der nicht heimische Massaria-Pilz. Dieser Pilz führt zu einer keilförmigen Gewebezersetzung auf der Astoberseite, und ist somit für den Baumkontrolleur von unten schlecht zu sehen. Aber ein schadhafter Ast ist eine Gefahr im öffentlichen Raum. So müssen mindestens einmal pro Jahr sämtliche Platanen mittels Hubarbeitsbühne, zusätzlich zur Inaugenscheinnahme vom Boden aus kontrolliert werden. Eine wichtige, aber zeitaufwändige Arbeit bei 1.000 Bäumen. Dies hat dazu geführt, dass die Platane nur noch in Parks gepflanzt wird und nicht mehr an sensiblen Standorten wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten oder als Straßenbegleitgrün. Der WBH ist daher bestrebt, in Abhängigkeit von den jeweiligen Rand- und Standortbedingungen die optimal angepasste Baumart zu pflanzen, wodurch letztendlich auch mehr verschiedene Baumarten zur Anpflanzung kommen.
Die Waage zwischen der Erhaltungsfähigkeit einer Baumart und dem funktionalem Erhaltungswert muss gewahrt werden. Urbane Standorte liegen insbesondere aufgrund der Wärmeentwicklung und der Wasserverfügbarkeit mittlerweile oftmals weit außerhalb der Standortamplitude heimischer Baumarten.
Birke und Zitterpappel kämen zwar aufgrund ihrer Pioniereigenschaften mit den erwärmten Innenstädten noch gut zurecht, da ihre Spiegelrinde vor intensiver Wärmebestrahlung schützt. Aber die Birke wird mit ihrem Pollenflug im Frühjahr für jeden Allergiker zur Plage und die Zitterpappel verursacht als Flachwurzler intensive Schäden an den Verkehrsflächen Die jetzt vorgenommene Baumbepflanzung erfolgen nach dem aktuellen Stand der Forschung. Diese Ergebnisse resultieren z.B. aus dem Zusammenschluss von Baumschulen und Städten oder der Städtebaumliste der GALK (Deutsche Gartenamtsleiter Konferenz). Aber auch die Wuchshöhe und -breite sind im öffentlichen Raum zu berücksichtigen, sowie Lichtdurchlässigkeit und -bedarf, um dem Baum einerseits optimale Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen, andererseits möchte man Verschattung der angrenzenden Wohnhäuser vermeiden. Auch klebrige Ausscheidungen von Blattläusen, fallende Früchte und Schattenfall werden von den Anwohnern als lästig empfunden.
Der Wirtschaftsbetrieb hat von der Stadt Hagen den Auftrag, den Baumbestand zu sichern, sowie Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherung durchzuführen. Wird der Baum nicht gepflegt und richtet Schaden an, bestehen bei schuldhaften Handeln Rechtsansprüche gegenüber der Stadt. Fallende Früchte, klebrige Blattlausausscheidungen sowie die überwiegende Anzahl von Verschattungsproblematiken sind zwar lästig, führen aber in der Regel nicht zu einem Rechtsanspruch. Dennoch nimmt der Wirtschaftsbetrieb die Bürgerbeschwerden ernst und überprüft jeden Einzelfall. Eine Beeinträchtigung, welcher Art auch immer, muss aber nachweisbar sein.
Auch beim Einwuchs von Wurzeln städtischer Bäume in private Versorgungsleitungen kann ein Beseitigungsanspruch vorliegen, wenn nachweisbar ist, dass der Einwuchs ursächlich für den Schaden ist. Die Beweislast liegt hier erst einmal beim Bürger/ der Bürgerin. Er/ sie beauftragt ein Unternehmen, dass eine Kanaluntersuchung vornimmt. Beim WBH wird bewertet, ob der Kanal vorher intakt war und erst durch die Wurzeln beschädigt wurde. Wenn dies der Fall ist, erstellt der WBH einen Sanierungsplan und der Bürger/ die Bürgerin erhält Schadensersatz.