Willkommen bei der Fachgruppe "Verkehrstechnik"
Ampeln, Straßenleuchten, Wegweiser, Verkehrsschilder, Parkleitschilder sowie eine Verkehrszentrale sind für jeden Verkehrsteilnehmer als „Zubehör einer Straße“ jeden Tag allgegenwärtig. Alle diese verkehrstechnischen Komponenten dienen der Sicherheit, dem Wohlbefinden und der Orientierung im Stadtgebiet und gewährleisten möglichst reibungslose und sichere Verkehrsabläufe für alle Teilnehmer, angefangen beim Fußgänger und Radfahrer bis zum Autofahrer und öffentlichen Personennahverkehr. Außerdem kommt der Steuerung von Verkehrsströmen eine wachsende Bedeutung für eine umweltschonende Verkehrsabwicklung zu, u.A. ganz aktuell zur Vermeidung von Feinstaub und Lärm. Bei bestimmten Wetterlagen (z. B. wenig Wind, starke Strahlung, kein Niederschlag) wird es in verschiedenen Straßenabschnitten, beispielsweise am Finanzamt, notwendig, die LKW-Verkehre umzuleiten, um dort die Emissionen unter dem von der EU festgelegten Grenzwert zu halten. Dieses LKW-Routing-System ist eine Komponente aus dem Maßnahmenkatalog des Hagener Luftreinhalteplans. Mehr dazu erfahren Sie unter der Rubrik „Verkehrsmanagement / LKW-Routing / Verkehrszentrale NRW“.
Verantwortlich für den Anlagenbestand zeichnet sich im Fachbereich Bau die Fachgruppe Verkehrstechnik mit ihren Ingenieuren und Technikern, die Ihnen gerne jederzeit als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Auch wenn Sie Störungen oder Schäden feststellen und uns melden, nehmen wir Ihre Nachricht gerne entgegen, damit schnell geholfen werden kann. Eine ausgefallene Ampel auf dem Schulweg? Rufen Sie an, wir helfen!
Zurzeit regeln an 207 Kreuzungen, Einmündungen oder Querungen sog. Lichtsignalanlagen (im Volksmund schlicht „Ampeln“ genannt) den Verkehr. Die meisten davon sind über ein Steuerkabelnetz oder über Funk an einen Verkehrsrechner angeschlossen, werden von dort überwacht und gesteuert. An weiteren 15 Kreuzungen, die etwas außerhalb liegen, befinden sich auf Hagener Stadtgebiet Anlagen, die vom Landesbetrieb Straßen NRW betreut werden.
Jede Lichtsignalanlage wird - vereinfacht gesagt - über einen eigenen Computer, also das Steuergerät, geschaltet. Für die verschiedenen Tageszeiten gibt es passende Programme, die dem anfallenden Verkehr entsprechend Rechnung tragen. Ein „Feierabendprogramm“ berücksichtigt beispielsweise die aus der Stadt strömenden Verkehre mit längeren Grünzeiten, während ein Programm, das morgens abläuft, andere Prioritäten hinsichtlich Grünzeiten für den Berufsverkehr hat. Auf dem Innenstadtring läuft im Hintergrund zusätzlich noch ein dynamisches System, welches die Signalprogrammauswahl anhand der aktuellen Verkehrsmengen situativ steuert.
Eine Vielzahl von Signalanlagen wird zudem nachts abgeschaltet. All dies wird im Verkehrsrechner zentral gesteuert. Somit können die Polizei oder die Ingenieure der Verkehrstechnik feststellen, ob zu bestimmten Zeiten beispielsweise ein Defekt vorlag.
Viele Fußgänger sind verunsichert, wenn sie die Fahrbahn queren und dabei das Fußgängersignal von Grün auf Rot umspringt. Dann sollten Sie einfach ihren Weg über die Straße zügig fortsetzen und nicht stehen bleiben oder umkehren. Eine Gefährdung besteht nicht, dafür gibt es die sog. Räumzeiten, die über das Signalprogramm der Lichtsignalanlage sichergestellt werden. Die Räumzeiten sorgen dafür, dass der Fußgänger die Fahrbahn sicher räumen kann und dauern so lange, wie ein Fußgänger vom Betreten der Fahrbahn bis zum Erreichen der anderen Fahrbahnseite braucht. Die Räumzeit kann also durchaus länger sein als die eigentliche Grünzeit. Erst wenn die Räumzeit abgelaufen ist, erhalten die anderen Verkehrsströme Grün.
Fachliche Erklärung:
Das Fußgänger-GRÜN hat grundsätzlich die Bedeutung, dass der Fußgänger die Fahrbahn betreten darf.
Auch wenn er in der letzten Sekunde die Fahrbahn betritt, kommt er sicher am gegenüberliegenden Bordstein an.
Der Grünzeit folgt die sogenannte Räumzeit, die für jeden Überweg individuell anhand der Fahrbahnbreite berechnet wird. Während der Räumzeit hat das Fußgängersignal schon ROT und das Fahrzeugsignal noch ROT.
Das Fußgänger-ROT hat eine doppelte Bedeutung: Wenn man am Bordstein steht, darf man bei ROT die Fahrbahn nicht betreten und muss warten. Wenn man die Fahrbahn während der GRÜN-Zeit betreten hat (auch in der letzten Sekunde der GRÜN-Zeit) und das Signal springt von GRÜN auf ROT, bedeutet ROT, dass man zügig weitergehen soll. Zügig heißt nicht rennen aber auch nicht trödeln.
Bei der Planung der Signalanlagen wird immer ein guter Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmer gesucht. Würde man die GRÜN-Zeit für die Fußgänger verlängern, müsste auf der anderen Seite beim Fahrzeugverkehr gekürzt werden. Häufig wären dann Verkehrsstaus die Folge.
Wenn die Lichtsignalanlagen eines Straßenzuges oder Straßenabschnittes derart koordiniert werden, dass der Großteil der Fahrzeuge sie nacheinander bei Grün passieren kann, spricht man von „Grüner Welle“. In Hagen sind Straßenabschnitte mit insgesamt rund 35 km in grüner Welle geschaltet, dazu gehören z. B. der Innenstadtring, Abschnitte der B226, B7 und B54. Der Idealfall, bei dem eine ungehinderte Durchfahrt entlang eines ganzen Straßenzuges möglich ist, ist aufgrund der gewachsenen Struktur des Straßennetzes mit unterschiedlichen Knotenpunktabständen, kreuzenden Hauptverkehrsachsen und einer hohen Auslastung der Straßen nicht immer konsequent zu erreichen.
Aktuell werden nachts in der Regel ab 20.00 Uhr oder 22.00 Uhr rund 140 Lichtsignalanlagen abgeschaltet. Das ist an diesen Knotenpunkten ohne Einschränkung der Verkehrssicherheit möglich, weil die Verkehrsbelastungen nachts deutlich geringer sind.
Tagsüber sind diese Anlagen häufig erforderlich, um dem Verkehr aus Nebenstraßen ein sicheres Einbiegen oder Queren zu ermöglichen oder Fußgänger sicher zu führen, beispielsweise an Schulen.
An über 50 Lichtsignalanlagen sind zusätzlich zu den bekannten Farben Rot und Grün akustische Signale als Hilfe für sehbehinderte Menschen vorhanden. Die tackernden oder piepsenden Geräusche helfen, den Mast zu finden, zu erkennen wann Grün ist und geben eine Orientierung beim Queren der Straße. Zukünftig werden im Zuge von Modernisierungen alle Lichtsignalanlagen blindengerecht ausgestattet.
Im Stadtgebiet erlauben an 15 signalisierten Kreuzungen und Einmündungen das Rechtsabbiegen bei Rot.
Die Grünpfeilregelung, die ihren Ursprung in der ehemaligen DDR hat, ist insbesondere für die Autofahrer von Vorteil. Trotz Rotlicht dürfen sie sich in den fließenden Verkehr einordnen. Nebeneffekte dieser verkürzten Wartezeiten an Ampeln können ggfls. geringfügig niedrigere Belastungen der Umwelt durch geringeren Kraftstoffverbrauch, weniger Abgase und reduzierte Lärmbelästigungen sein.
Allerdings müssen beim Rechtsabbiegen bei Rot mit grünem Blechpfeil auch eine Reihe von Verhaltensweisen berücksichtigt werden, um einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit vorzubeugen.
Diese Schritte sind unerlässlich, um insbesondere Fußgänger und Radfahrer, aber auch andere motorisierte Verkehrsteilnehmer und schließlich auch sich selbst nicht zu gefährden.
Auf den Punkt gebracht: Anhalten, Gucken, und Fahren!
Wenn Sie einen Ausfall oder Schaden an einer Lichtsignalanlage melden möchten, können Sie sich an folgende Kontaktpersonen wenden:
Herr Falkenroth
Telefon: 02331 / 3677-171
Mobil: 0151-15138641
E-Mail: mfalkenroth@wbh-hagen.de
Herr Becker
Telefon: 02331 / 3677-161
Mobil: 0151-19562734
E-Mail: mbecker@wbh-hagen.de
Wichtig:
Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung die Straßennamen der Kreuzung an (z. B. Bahnhofstraße / Hindenburgstraße), eine kurze Beschreibung Ihrer Feststellung zum Schaden oder Defekt (z.B. Taster defekt) und Ihre Rufnummer, für den Fall, dass wir noch Rückfragen haben.
Das Parkleitsystem in der Hagner City hilft schnell und stressfrei einen Parkplatz zu finden und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Emmissionen durch Parksuchverkehre. An den Zufahrtsstraßen sind zunächst Orientierungstafeln vorhanden, die nach Farben getrennt über die insgesamt vier „Quartiere“ mit Bezeichnung der Parkhäuser und –plätze informieren.
Sobald man sich in einem Quartier mit einer bestimmten Farbe befindet, wird über weitere Schilder darüber informiert, wie das Ziel, also z. B. ein Parkhaus zu finden ist und wie viel freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Farbe wird entsprechend fortgeführt.
Die Steuerung erfolgt über ein Kabelnetz von der Verkehrsrechnerzentrale aus. Durch die technische Infrastruktur (Zähleinrichtungen in den Schrankenanlagen der Parkhäuser) wird die Belegung eines Parkhauses an die Verkehrsrechnerzentrale gesandt, die Informationen von dort an alle entsprechenden Parkleitsystemschilder geschickt und dort angezeigt.
Im Jahr 2014 wurde begonnen, die mittlerweile seit 1995 eingesetzte Flip-Dot-Anzeigetechnik zu erneuern. In einem Pilotprojekt wurde die jetzt eingesetzte LED-Technik an einem Parkleitsystemschild in der Elberfelderstraße mehrere Monate getestet, auf Herz und Nieren geprüft und für Hagener Verhältnisse angepasst. Die neue Technik ist nicht nur wesentlich besser zu erkennen, sondern auch stromsparender und wartungs-freundlicher.
Die schrittweise Modernisierung ist im Oktober 2020 abgeschlossen worden, so dass nun alle Parkleitsystemschilder mit modernster LED-Technik ausgerüstet sind.
Wenn Sie einen Ausfall oder Schaden am Parkleitsystem melden möchten, können Sie sich an folgende Kontaktpersonen wenden:
Herr Falkenroth
Telefon: 02331 / 3677-171
Mobil: 0151-15138641
E-Mail: mfalkenroth@wbh-hagen.de
Herr Becker
Telefon: 02331 / 3677-161
Mobil: 0151-19562734
E-Mail: mbecker@wbh-hagen.de
Außerhalb der Bürozeiten:
Polizeipräsidium Hagen
Hoheleye 3
58093 Hagen
Tel: 02331 / 986-2262
Wichtig:
Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung folgendes an:
1. Wo steht das betroffene Schild? Straßenname, ca. vor Hausnr.
2. Was ist defekt? z.B. keine Anzeige, Masttür offen
3. Welches Schild? Für welches Parkhaus, z. B. „Bahnhof“
Die Beleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes dient der Orientierung bei Dunkelheit und steigert die Aufenthaltsqualität in der Stadt. Sie dient in hohem Maße der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und ist somit ein Teil der Verkehrssicherungspflicht. Außerdem: Licht bietet Sicherheit!
Daneben kommt dem Licht eine gestalterische Funktion als Wohn- und Erlebnisfeld zu. Auch ist die Inszenierung von Gebäuden oder Denkmälern ein Ausdruck der Lebensweise in der Stadt. Zurzeit gibt es in Hagen rund 19.000 Lichtpunkte, die sich baulich größtenteils in Form von technischen Leuchten zu einem geringeren Teil aber auch mit gestalterischen, repräsentativen Leuchten darstellen, beispielsweise in der Innenstadt.
Durch die seit 2005 sukzessive Erneuerung von Leuchten ist es gelungen, den Stromverbrauch der öffentlichen Straßenbeleuchtung um fast 2.5 Mio. Kilowattstunden zu reduzieren. Dies entspricht einer Reduzierung des Stromverbrauchs um fast 45 %! Zudem sind die energieintensiven und ab 2015 für den Verkauf nicht mehr zulässigen Quecksilberdampflampen im Zuge dieser Erneuerung vollständig ersetzt worden.
Auch die LED-Technik ist inzwischen in Hagen großflächig im Einsatz. Im Jahr 2013 fast 1.400 alte Langfeldleuchten durch 629 neue LED-Seilleuchten ersetzt. Durch die Halbierung der Anzahl der Leuchten und den gleichzeitigen Einsatz einer effektiven Dimmtechnik (Reduzierung der Leistung in den Nachtstunden) konnte eine Energieeinsparung von über 60% erzielt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat dieses Projekt mit einem Zuschuss von 25 % gefördert.
Weitere große Erneuerungsmaßnahmen wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2019 und 2021 durchgeführt. Hier wurden ca. 11.800 weitere Leuchten auf modernste LED-Technik umgerüstet, so dass von den knapp 19.000 Leuchten im Stadtgebiet bereits ca. 14.000 Leuchten mit der LED-Technik betrieben werden.
Die verbleibenden restlichen Leuchten sind bereits vor dem Jahr 2013 sukzessive umgerüstet worden, so dass eine weitere Modernisierung auf LED-Technik durch den schon jetzt recht geringen Stromverbrauch nicht wirtschaftlich darzustellen wäre.
Die Stadtbeleuchtung Hagen und der Wirtschaftsbetrieb Hagen planen - insbesondere vor dem Hintergrund der vornaschreitenden Digitalisierung - in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen, um das städtische Beleuchtungsnetz nicht nur energetisch auf dem modernsten Stand zu halten. Erste Digitale Anwendungsfälle, wie z.B. die Installation von Sensorik an Beleuchtungsmasten, wurden bereits realisiert. Im Fritz-Steinhoff-Park auf Emst wird das Licht grundsätzlich auf ein geringes Beleuchtungsniveau reduziert. Nähert sich ein Fußgänger oder Radfahrer werden diese erfasst und das Licht hochgefahren. So kann insbesondere in den Nachtstunden weitere Energie eingespart werden und Licht nur dort in voller Stärke bereitgestellt, wo es auch benötigt wird.
Als Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen hat die Stadt Hagen für den Betrieb eigens die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (www.stadtbeleuchtung-hagen.de) gegründet, die sich für das operative Geschäft des Wirtschaftsbetriebes Hagen bedient. Dieser hat die Aufgabe, alle Leuchten regelmäßig zu warten, sie bei Vorliegen eines Schadens oder Ausfalls wieder instand zu setzen und die jährlich vorgeschriebene Erneuerung technisch veralteter und energetisch unwirtschaftlicher Leuchten vorzunehmen.
Wenn Sie einen Ausfall oder Schaden an einer Leuchte oder anderen Teilen der öffentlichen Beleuchtung melden oder eine Laterne versetzen lassen möchten, können sich an folgende Kontaktpersonen wenden:
Herr Falkenroth
Telefon: 02331 / 3677-171
Mobil: 0151-15138641
E-Mail: mfalkenroth@wbh-hagen.de
Herr Hellwig
Telefon: 02331 / 3677-268
Mobil: 0151-15138638
E-Mail: chellwig@wbh-hagen.de
24h – Störungsannahme über das Servicecenter:
Telefon: (02331) 207 54 57
Polizeipräsidium Hagen
Hoheleye 3
58093 Hagen
Tel: 02331/986-2262
Wichtig:
Bitte nennen Sie bei einer Störungsmeldung den Straßennamen und die Mastnummer der ausgefallenen Leuchte. Sie finden die Nr. in weißen Zahlen auf jedem Mast. Sollte keine Nr. vorhanden sein, bitte Straße und Hausnummer des Maststandortes durchgeben.
Verkehrsmanagement
Verkehre gezielt erfassen, leiten, steuern – das sind wichtige Ziele eines Verkehrsmanagementsystems. Auswirkungen stellt der Verkehrsteilnehmer ständig fest, wenn z. B. der Bus vor allen anderen wartenden Verkehrsteilnehmern fahren kann oder der LKW-Verkehr zeitweise bestimmte Streckenabschnitte nicht befahren darf. Eine verkehrsabhängige Schaltung von Lichtsignalanlagen oder die gezielte Führung zu freien Parkhäusern zur Vermeidung von Park-Suchverkehr sind weitere Funktionalitäten, die den Verkehrsablauf optimieren. Ein vernetztes Datenleitungssystem ermöglicht somit verschiedenen am Straßenverkehr beteiligten Fachdienststellen, Einfluss zu nehmen. In Hagen wird z.B. auf einigen Strecken den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs Vorrang vor dem Individualverkehr gewährt.
LKW-Routing-System
Die LKW-Verkehre gezielt über leistungsfähige Straßen zu den Gewerbegebieten führen und dabei besonders immissionsbelastete Bereiche im Stadtgebiet auf der Streckenführung zu vermeiden sind wesentliche Ziele des LKW-Routing-Systems Hagen. Zunächst sind die Gewerbegebiete Lennetal, Hohenlimburg, Volmetal und West über die Großwegweisung umfangreich ausgeschildert. Somit soll möglichst gewährleistet sein, dass der Schwerlast- und Lieferverkehr besonders leistungsfähige Straßen zum Gewerbegebiet fährt.
Problematisch wird es in der Innenstadt z. B. auf dem Märkischen Ring und dem Graf-von-Galen-Ring. Diese sind den erhöhten Belastungen durch die LKW-Verkehre und damit verbundenen Emmissionen besonders stark ausgesetzt. Hinzu kommt, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten eine schluchtartige Situation am Finanzamt besteht, in welcher der Luftaustausch deutlich verringert ist. Auf Basis der am Finanzamt gemessenen meteorlogischen Daten werden ständig Prognosen z. B. für die Feinstaubbelastungen errechnet. Droht eine Überschreitung, wird der Streckenabschnitt grundsätzlich für Fahrzeuge >3,5 t gesperrt und der LKW-Verkehr über leistungsfähige Straßen umgeleitet. Die Sperrungen können im ruhrgebietsweiten Verkehrsleitsystem der Verkehrszentrale NRW online unter www.verkehr.nrw.de abgerufen werden.
Wenn Sie einen Ausfall oder Schaden am LKW-Routing-System melden möchten, können sich an folgende Kontaktpersonen wenden:
Herr Falkenroth
Telefon: 02331 / 3677-171
Mobil: 0151-15138641
E-Mail:mfalkenroth@wbh-hagen.de
Herr Hellwig
Telefon: 02331 / 3677-268
Mobil: 0151-15138638
E-Mail:chellwig@wbh-hagen.de
Wichtig:
Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung die Straßennamen der Kreuzung an (z. B. Märkischer Ring / Heinitzstraße), eine kurze Beschreibung Ihrer Feststellung zum Schaden oder Defekt (z.B. Durchfahrtverbotsschilder waren nicht umgeklappt) und Ihre Rufnr., für den Fall, dass wir noch Rückfragen haben.
Zur Orientierung im Stadtgebiet sind im Wesentlichen an den Armen jeder Kreuzung, aber auch auf freier Strecke Großwegweisertafeln und Pfeilwegweiser installiert. Sie dienen grundsätzlich der richtigen Wegführung zu einem Ziel sowie der Verteilung des Verkehrs im Straßennetz. Die Wegweisung ist für ganz Deutschland in einer Richtlinie geregelt. Dabei sind Schriftgröße, Farben und Inhalte vereinheitlicht. Beispielsweise wird auf den Wegweisern immer als unterstes das nächstgelegene Ziel genannt und es ist immer von oben nach unten in gleicher Reihenfolge die Richtungen „Geradeaus, Links und Rechts“ aufgeführt. Autobahnen werden beispielweise immer als erstes aufgeführt. Durch den Einsatz hochreflektierender Folien konnten in den letzten Jahren zudem die Betriebskosten gesenkt werden, weil die früher häufig eingesetzten innenbeleuchteten Schilder mit ihren hohen Stromkosten ersetzt wurden. Diese innenbeleuchteten Schilder (hierzu zählten auch die beleuchteten Pfeile auf den Mittelinseln auf Kreuzungen) sind in Hagen mittlerweile komplett ersetzt worden.
Falls Sie einen beschädigten oder verdrehten Wegweiser feststellen, können Sie sich an folgende Kontaktpersonen wenden:
Herr Falkenroth
Telefon: 02331 / 3677-171
Mobil: 0151-15138641
E-Mail:mfalkenroth@wbh-hagen.de
Herr Hellwig
Telefon: 02331 / 3677-268
Mobil: 0151-15138638
E-Mail: chellwig@wbh-hagen.de
Wichtig:
Bitte nennen Sie bei Ihrer Meldung den Straßennamen und die Hausnr., die sich in der Nähe des gemeldeten Schildes befindet.